Zugmaschinen
- für land – oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
- mit Anhänger max. 25 km/h zulässig
Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h
- mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung und Prüfung:
Nur Theorieprüfung.
Keine praktische Ausbildung erforderlich
theoretischer Unterricht:
- 12 x 90 Minuten Grundstoff
- 02 x 90 Minuten Zusatzstoff der Klasse L