Ausbildung Klasse A

Krafträder

  • Hubraum über 50cm3 oder
  • bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h

Dreirrädrige Kraftfahrzeuge

  • Leistung übe 15 kW

Dreirrädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50cm3 (Verbrennungsmotor) oder
  • bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Mindestalter : 20 Jahre bei Aufstieg von Klasse A2 auf A
21 Jahre wenn nur „Trikes“ gefahren werden
24 Jahre beim Direkterwerb

Ausbildung : in Theorie und Praxis
Prüfung : in Theorie und Praxis

Bemerkung :

  • Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von Klasse A2 auf Klasse A ( mindestens : zweijähriger Vorbesitz der Klasse A2)
  • Praktische Prüfung erforderlich .

Eingeschlossene Klassen :  AM, A1, A2

theoretischer Unterricht :

Bei Ersterteilung :

  • 12 x 90 min Grundstoff
  • 04 x 90 min Zusatzstoff

Bei Erweiterung :

  • 06 x 90 min.Grundstoff
  • 04 x 90 min. Zusatzstoff

praktischer Unterricht :

Übungsstunden : nach Bedarf

Sonderfahrten:

  • 5x Überlandfahrten
  • 4x Autobahnfahrten
  • 3x Dunkelfahrten