Krafträder
- Hubraum über 50cm3 oder
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirrädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung übe 15 kW
Dreirrädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50cm3 (Verbrennungsmotor) oder
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Mindestalter : 20 Jahre bei Aufstieg von Klasse A2 auf A
21 Jahre wenn nur „Trikes“ gefahren werden
24 Jahre beim Direkterwerb
Ausbildung : in Theorie und Praxis
Prüfung : in Theorie und Praxis
Bemerkung :
- Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von Klasse A2 auf Klasse A ( mindestens : zweijähriger Vorbesitz der Klasse A2)
- Praktische Prüfung erforderlich .
Eingeschlossene Klassen : AM, A1, A2
theoretischer Unterricht :
Bei Ersterteilung :
- 12 x 90 min Grundstoff
- 04 x 90 min Zusatzstoff
Bei Erweiterung :
- 06 x 90 min.Grundstoff
- 04 x 90 min. Zusatzstoff
praktischer Unterricht :
Übungsstunden : nach Bedarf
Sonderfahrten:
- 5x Überlandfahrten
- 4x Autobahnfahrten
- 3x Dunkelfahrten