KFZ der Klasse B mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse mehr als 750 Kg, zulässige Fahrzeugkombination über 3500 Kg, aber maximal 4250 Kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Begleitendes Fahren BF17: 17 Jahre
Ausbildung:
2,5 Stunden Theorie
4,5 Stunden Praxis
Eine gesonderte Prüfung erfolgt nicht, sondern es reicht die Bestätigung der Fahrschule über die geleisteten Unterrichtszeiten. Die Erlaubnis erfolgt dann mit der Zuteilung der Schlüsselzahl „96“ im Führerschein durch die Führerscheinstelle.